Das Online-Gewinnspiel "Pino" - Portorož - Piran
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Regelung über das Online-Gewinnspiel "Pino"

Artikel 1: VERANSTALTER

Der Veranstalter des Gewinnspiels „Pino“ (im Folgenden »Gewinnspiel« ist der Tourismusverband Portorož - Turistično združenje Portorož, g.i.z., Obala 16, 6320 Portorož (im Folgenden »Veranstalter«).

Der Veranstalter führt das Gewinnspiel zusammen mit dem Mitveranstalter aus (April 8, digitalna agencija, d.o.o., Šmartinska cesta 152, 1000 Ljubljana), der für die Ausführung der Auslosung und für die Veröffentlichung der Gewinner zuständig ist.


Artikel 2: ZWECK

Der Veranstalter veröffentlicht das Gewinnspiel zu Zwecken der Promotion des neuen Tourismusangebotes - von Erlebnispaketen.


Artikel 3: BEDINGUNGEN UND TEILNAHME

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht mit dem Einkauf bedingt. Das Gewinnspiel ist für natürliche Personen bestimmt, juristische Personen und Selbstständige (s.p.) dürfen daran nicht teilnehmen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer alle Regeln und Bedingungen, bestimmt von dieser Gewinnspielregelung und ist mit diesen einverstanden.

Am Gewinnspiel kann man vom 28. 7. 2020 bis zum 10. 12. 2020 bis 24:00 Uhr über Facebook Messenger unter https://www.facebook.com/MyFriendPino/ teilnehmen. Diejenigen Nutzer, die am Gewinnspiel nach dem Ablauf der Gewinnspiellaufzeit teilnehmen werden, werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

 Am Gewinnspiel kann jede natürliche Person teilnehmen, die über Facebook Messenger die Gewinnspielfrage beantwortet und ihre E-Mail-Adresse angegeben hat. 

Teilnahmebegrenzungen:

 - Am Gewinnspiel dürfen die Mitarbeiter und die Außenvertragsmitarbeiter des Veranstalters und Mitveranstalters des Gewinnspiels und ihre enge Familienmitglieder nicht teilnehmen.

Artikel 4: WIDERRUF DER TEILNAHME

Der Teilnehmer darf jederzeit während der Dauer des Gewinnspiels seine Teilnahme im Gewinnspiel widerrufen, so dass er eine Nachricht an die E-Mail-Adresse petra@portoroz.si zuschicken lässt. Nach dem Erhalten dieser Nachricht wird der Teilnehmer aus dem Gewinnspiel ausgeschlossen.

Artikel 5: AUSLOSUNG UND VERÖFFENTLICHUNG DER PREISTRÄGER

Unter allen Teilnehmern, die die Teilnahmebedingungen erfüllen werden (diese sind in Artikel 3 definiert), werden 15 Preisträger ausgelost (3 Preisträger jeden Monat), an die der in Artikel 7 dieser Regelung definierte Preis verliehen wird.

Die Preisträger werden während der Gewinnspiellaufzeit einmal monatlich elektronisch ausgelost. Sie werden dann innerhalb von 7 Tagen zusammen mit ihrer E-Mail-Adresse auf der Internetseite www.portoroz.si veröffentlicht. Über das Ergebnis der Auslosung werden alle Teilnehmer per E-Mail in Kenntnis gesetzt, in der sie außerdem eingeladen werden, sich die Preisträgerliste auf der Internetseite www.portoroz.si anzusehen.   

Die Preisauslosung wird mit Hilfe des Computersystems mit der Verwendung des zufälligen Algorithmus ausgeführt, der aus der ganzen Menge der Teilnehmer die Preisträger auslost. Der/die Kommissionsvorsitzende bereitet ein Protokoll mit den Namen der Preisträger vor. Das Protokoll wird von allen Kommissionsmitgliedern bestätigt und unterschrieben. Das Protokoll wird 1 Jahr lang an der Adresse des Mitveranstalters bewahrt.

Termine der monatlichen Auslosungen:

  • 1. Monatsauslosung: 17. 8. 2020
  • 2. Monatsauslosung: 15. 9. 2020
  • 3. Monatsauslosung: 15. 10. 2020
  • 4. Monatsauslosung: 16. 11. 2020
  • 5. Monatsauslosung: 11. 12. 2020


Alle Teilnehmer stimmen ausdrücklich mit der Veröffentlichung ihres Vornamen, Nachnamen und ihrer Fotos für etwaige Preisverleihung auf den Webseiten des Veranstalters, an den Facebook-Seiten und in möglicheren anderen Medien und sozialen Medien überein, wofür sie von dem Veranstalter keine Bezahlung oder keine Entschädigungszahlung fordern werden. Zugleich verzichten die Teilnehmer auf das Recht auf das Prüfen, Genehmigen, Widersprechen jeglicher Art der Anwendung des Materials,  der Redakteurauswahl und des Aussehens des Materials.

Artikel 6: KOMMISSION

Die Kommission für die Aufsicht der Preisauslosung besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Fr. Petra Rebec (Tourismusverband Portorož, g.i.z.) – Kommissionsvorsitzende
  • Hr. Fredi Fontanot (Tourismusverband Portorož, g.i.z.) – Kommissionsmitglied
  • Fr. Lara Burkat (April 8 d.o.o.) – Kommissionsmitglied

Artikel 7: PREISE

Die Teilnehmer des Gewinnspiels nehmen an den wöchentlichen Preisauslosungen teil, wo man folgendes gewinnen kann:

•        15 x ausgewähltes Erlebnis im Wert bis 42 €


Artikel 8: PREISÜBERNAHME

Um den Preis entgegenzunehmen, muss der Preisträger auf schriftliche Aufforderung des Veranstalters per E-Mail folgende personenbezogene Daten mitteilen: Vorname, Nachname und Adresse. Um über die Entgegennahme des Preises informiert zu werden, teilt der Preisträger dem Veranstalter auch seine Telefonnummer mit.

Legt der Preisträger innerghalb von 8 Tagen nach dem zugehenden Aufruf die nötigen Daten nicht vor, verliert er das Recht auf den Preis ohne das Recht auf jeglichen Ersatz. In diesem Fall ist der Veranstalter von allen Pflichten gegenüber diesem Preisträger befreit, der Preis bleibt aber unverteilt.

Die Preisträger werden den Preis in der Form eines Gutscheins an die übermittelte Adresse innerhalb von 15 Tagen nach dem Erhalt der verlangenden Daten erhalten.

Personen unter 18 Jahren müssen für die Preisübernahme zusammen mit den übermittelten personenbezogenen Daten dem Veranstalter auch eine schriftliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters vorlegen.

Wenn der Preisträger den Preis ablehnt, bedeutet es, dass er den Preis nicht bekommen möchte und deswegen ist der Veranstalter im Verhältnis zu dem Preisträger frei von allen Pflichten, gebunden an dieses Gewinnspiel. Zugleich bekommt der Veranstalter das Recht, den Preis für jeglichen anderen Zweck zu benutzen.

Die Preise können nicht ausgetauscht oder im Bargeld ausgezahlt werden. Das Recht auf die Preisübernahme darf nicht an die dritte Person übermittelt werden. Die Ergebnisse sind endgültig und Beschwerden sind nicht möglich.


Artikel 9: ANMELDUNG DES PREISES DER STEUERBEHÖRDE

Wenn der Wert des Hauptpreises 42,00 € überschreitet, ist der Preisträger verpflichtet, seine persönliche Daten (Kopie des Personalausweises sowie der Steuernummer und der zuständigen Steuerbehörde) zu übermitteln.

Werden ungenaue Personaldaten übermittelt, hält sich, dass der Preisträger auf den Preis verzichtet.

Die Vorauszahlung der Einkommenssteuer für den erhaltenen Preis ist eine Pflicht des Auszahlers - Veranstalters dieses Gewinnspiels.

Der Veranstalter wird von dem Preis eine Vorauszahlung des Steuers für die Einnahmen (das Arbeitsentgelt) gemäß den gültigen Vorschriften verrechnen und bezahlen und von dem Preis den Wert der Einkommenssteuer abrechnen.

Falls der Preisträger kein Bewohner der Republik Slowenien ist, gelten für die Steuerung des Einkommens die Regeln der internationalen Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens.

Der Preisträger regelt in diesem Fall selber die Steuerbezahlung.

Alle anderen Kosten und Abgaben, verbunden mit der Verwendung (z. B. Bezahlung der Einkommenssteuer über die Vorauszahlung), gehen zu Lasten des Preisträgers.

Artikel 10: VERPFLICHTENDE REGELN

Im Fall des Verstoßes der angeführten Teilnahmebedingungen und -Regeln des Gewinnspiels behält sich der Veranstalter das Recht, diese Personen aus dem Gewinnspiel ohne vorläufige Warnung auszuschließen. Es werden Personen ausgeschlossen, die gesetzwidrigen Hilfsmittel benutzen (z. B. Hacking-tools, Viren, Trojaner, usw.), falsche E-Mail-Adressen oder anderds Nutzen mit Hilfe der Manipulation gewinnen. Auch Personen, die im Namen dritter Persone nam Gewinnspiel teilnehmen (mit deren Wissen oder ohne deren Wissen), dürfen aus dem Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Die Teilnahme durch Vereine für Gewinnspiele, automatisierte Dienstleistungen und vor allem durch einen professionellen Dienst für Gewinnspiele ist verboten.

Im Fall des Ausschließens aus dem Gewinnspiel dürfen dem Preisträger nachträglich die Preise weggenommen oder die schon ausgezahlten bzw. verteilten Preise zurückverlangt werden.

Artikel 11: AUSSCHLIESSEN AUS DEM GEWINNSPIEL

Im Fall des Verstoßes der genannten Regeln und Bedingungen über die Teilnahme im Gewinnspiel behält sich der Veranstalter das Recht, dass er diese Personen aus dem Gewinnspiel ohne vorläufige Warnung ausschließt. Es werden Personen ausgeschlossen, die gesetzwidrigen Hilfsmittel benutzen (z. B. Hacking-tools, Viren, Trojaner, usw.), falsche E-Mail-Adressen oder anders Nutzen mit Hilfe der Manipulation haben. Auch Personen, die im Namen dritter Personen teilnehmen (mit deren Wissen oder ohne deren Wissen) dürfen aus dem Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Die Teilnahme durch die Vereine für Gewinnspiele, automatisierte Dienstleistungen und vor allem durch einen professionellen Dienst für Gewinnspiele ist nicht zulässig.

Im Fall des Ausschließens aus dem Gewinnspiel dürfen dem Preisträger nachträglich die Preise weggenommen werden oder es wird schon ausgezahlten bzw. verteilten Preise zurückverlangt.

Artikel 12: AUSSCHLIESSEN DER VERANTWORTUNG

Der Veranstalter ist nicht für den unmittelbaren oder mittelbaren Schaden verantwortlich, der bei den Teilnehmern auf Grund der Teilnahme am Gewinnspiel oder im Fall der Unerreichbarkeit des Webservers auftritt, außer wenn der Veranstalter den Schaden vorsätzlich wegen großer Nachlässigkeit oder mit großer Verletzung der Vertragspflichten verursachen würde. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für technische Fehler, vor allem Ausfälle vom Netzwerk, Elektronik oder Computer.


Artikel 13: VORLÄUFIGER ABBRUCH DES GEWINNSPIELS

Der Veranstalter behält sich das Recht, das Gewinnspiel jederzeit ohne vorläufige Warnung oder Angabe des Grundes zu widerrufen oder abzubrechen. Der Veranstalter bedient sich noch insbesondere dieser Möglichkeit, wenn aus technischen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulationen oder Fehler in der Hardware und/oder Software) oder aus juristischen Gründen eine richtige Ausführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Falls das Gewinnspiel auf Grund des Verstoßes seitens des Teilnehmers abgebrochen wird, darf der Veranstalter von dem Teilnehmer, der den Schaden verursachte, einen Schadenersatz für den Schaden verlangen.


Artikel 14: VERTRAULICHKEIT, SCHUTZ UND VERWENDUNG VON PERSONALDATEN

Der Veranstalter und der Mitveranstalter werden Personaldaten sorgfältig gemäß dem Gesetz über den Schutz der Personaldaten (ZVOP-1) (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 94/2007-UPB1), Gesetz über die elektronische Kommunikation (ZEKom) (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 13/2007-UPB1, 110/2009) oder Allgemeine Verordnung über den Datenschutz (im Folgenden »GDPR«) schützen.

Gemäß GDPR darf der Betreiber der Personaldaten die Personaldaten bearbeiten, wenn er eine persönliche Zustimmung der Person hat, d.h. eine freiwillige Aussage, dass seine Personaldaten für einen bestimmten Zweck bearbeitet werden dürfen.

Der Benutzer bestätigt die Aussage bei der Abgabe der Anmeldung ans Gewinnspiel, und zwar mit dem Knopfdruck: SENDEN und mit »Ich stimme den Allgemeinen Gewinnspielbedingungen zu«.

Die allgemeinen Gewinnspielbedingungen enthalten auch die folgende Erklärung: "Hiermit erlaube ich dem Tourismusverband Portorož (Turistično združenje Portorož), meine Personaldaten für die Durchführung dieses Gewinnspiels zu verwenden."

Die Zustimmung zur Bearbeitung der Personaldaten darf ich jederzeit mit einem schriftlichen Anspruch, gesendet an die E-Mail-Adresse info@portoroz.si oder per Post an Turistično združenje Portorož, g.i.z., Obala 16, 6320 Portorož, widerrufen." 

Der Veranstalter wird in der Rolle des Verwalters die Personaldaten der Teilnehmer im Gewinnspiel ausschließlich für die folgenden Zwecke verwenden:

-             Ausführung des Gewinnspiels in aller Sichten,

-             Informieren der Preisträger über die Ergebnisse der Auslosung und Preisverleihung,

-             Veröffentlichung der Preisträger an der Webseite des Gewinnspiels.

Der Veranstalter bearbeitet und schützt die Personaldaten gemäß der gültigen Gesetzgebung aus dem Bereich des Personaldatenschutzes und erlaubt den Zugang zu ihnen ausschließlich den Mitarbeitern, die sich zu den entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtungen verpflichtet haben.

Der Veranstalter wird die erworbenen Personaldaten keinesfalls dritten Personen übermitteln oder sie ihnen offenbaren.

Alle Daten werden in der Datenbank des Tourismusverbandes Portorož (Turistično združenje Portoorž, g.i.z.) und/oder bei dem Vertragsbearbeiter der Personaldaten gemäß der gesetzlichen Frist oder bis zu Widerruf der Aufbewahrung seitens des Teilnehmers aufbewahrt werden.

Der Veranstalter wird die Personaldaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EGP) ohne Übereinstimmung mit den Standardvertragsbestimmungen über den Datenschutz nicht übertragen oder bearbeiten (oder mit ähnlichen Bestimmungen, die mit der Zeit seitens der Europäischen Kommission bestätigt werden könnten).

Die Steuernummer und die zuständige Steuerbehörde der Preisträger werden 5 Jahre lang nach der Preisverleihung bzw. solange dies auf Grund der Steuergesetzgebung nötig is, aufbewahrt.

Der Teilnehmer ist darüber informiert, dass:

-            er die Einsicht in seine Personaldaten verlangen darf,

-             er die Korrektur der ungenauen Personaldaten verlangen darf,

-             er das Löschen der Personaldaten (Recht auf Vergessenheit) verlangen darf, wenn die Voraussetzungen aus dem Artikel 17 GDPR erfüllt werden, vor allem aber im Fall des Widerrufs der Zustimmung für die Bearbeitung der Personaldaten für den Zweck des Gewinnspiels,

-             er die Begrenzung der Bearbeitung von Personaldaten verlangen darf,

-             er die kostenlose Übertragung der Personaldaten in strukturierter, allgemeiner, verwendeter und maschinell lesbarer Form verlangen darf,

-             er eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen darf, falls er denkt, dass die Bearbeitung der Personaldaten die Allgemeine Verordnung über den Datenschutz verletzt,

-             die Einzelperson einen Antrag auf die Inkraftsetzung der Rechte aus dem letzten Abschnitt einreichen darf oder zusätzliche Informationen in Bezug auf die Bearbeitung und Schutz der Personaldaten bei der zuständigen Person per E-Mail-Adresse petra@portoroz.si oder an der Postadresse Turistično združenje Portorož, g.i.z., Obala 16, 6320 Portorož, erhalten darf.

-             die Einzelperson eine Beschwerde wegen der Bearbeitung der Personaldaten, die nicht gemäß dieser allgemeinen Bedingungen des Gewinnspiels ist, bei dem Informationsvertreter der Republik Slowenien einreichen darf.


Artikel 15: ÄNDERUNG DER REGELN

Der Veranstalter – Tourismusverband Portorož (Turistično združenje Portorož, g.i.z., Obala 16, 6320 Portorož), behält sich das Recht, jederzeit Bedingungen des Gewinnspiels verändern zu dürfen, wenn dafür inhaltliche, kommerzielle oder technische Gründe bestehen.

Über alle Änderungen und Neuigkeiten zu dem Gewinnspiel werden die Teilnehmer von dem Veranstalter durch Veröffentlichungen auf der Webseite informiert.

Artikel 16: SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Am Gewinnspiel dürfen die Mitarbeiter im Tourismusverein Portorož oder ihre enge Familienmitglieder nicht teilnehmen, sowie auch sonstige natürliche oder juristische Personen, die auf jegliche Art und Weise bei der Ausführung des Gewinnspiels teilnehmen.

Die Regeln sind für den Veranstalter, alle Mitarbeiter und andere Personen, die auf jegliche Art und Weise mit dem Gewinnspiel und der Preisauslosung verbunden sind, die der Gegenstand dieser Regelung ist, sowie für die Teilnehmer des Gewinnspiels, die mit der Bestätigung dieser Regeln mit der Regelung übereinstimmen, verbindlich.

Fragen und weitere Informationen in Bezug auf das Gewinnspiel schicken Sie an die E-Mail-Adresse: petra@portoroz.si

Artikel 17: ZUGÄNGLICHKEIT DER REGELN

Diese Regeln stehen auf der Webseite www.portoroz.si zur Verfügung.


Artikel 18: REKLAMATIONEN UND BESCHWERDEN

Für alle Beschwerden und Reklamationen bezüglich des Gewinnspiels ist der Veranstalter zuständig. Im Fall der begründeten Beschwerden verpflichtet sich der Veranstalter, dass er diese möglichst schnell beheben und darüber den Teilnehmer bzw. nach Bedarf auch andere Teilnehmer benachrichtigen wird.

Im Fall der Rechtsstreitigkeit, die bezüglich des Gewinnspiels auftritt, ist das Gericht in Koper zuständig.


Artikel 19: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Der Veranstalter verpflichtet sich, dass er alles, was in seiner Kraft ist, macht, damit das Gewinnspiel korrekt ausgeführt wird, die Verantwortung schließt aber keine Fälle von höherer Gewalt ein. Im Fall der Umstände, auf denen der Veranstalter keinen

Einfluss hat (höhere Gewalt, logistische Hindernisse, technische Schwierigkeiten), darf der Veranstalter das Gewinnspiel absagen.

Darüber müssen die Teilnehmer informiert werden. In einem solchen Fall ist der Veranstalter gegenüber den Teilnehmern für den verursachen Schaden nicht verantwortlich.

Die Entscheidung des Veranstalters über alle Frage bezüglich des Gewinnspiels beziehungsweise die Benutzung der Regeln ist endgültig und gilt für alle Teilnehmer.

Artikel 20: GÜLTIGKEIT DER REGELN

Diese Regeln treten am 28. 7. 2020 in Kraft.

Portorož, den 28. 7. 2020

Turistično združenje Portorož, g.i.z.