Regelung über das Online-Gewinnspiel "Pino"
Artikel 1: VERANSTALTER
Der Veranstalter des Gewinnspiels „Pino“ (im Folgenden »Gewinnspiel«
ist der Tourismusverband Portorož - Turistično združenje Portorož, g.i.z.,
Obala 16, 6320 Portorož (im Folgenden »Veranstalter«).
Der Veranstalter führt das Gewinnspiel zusammen mit dem
Mitveranstalter aus (April 8, digitalna agencija, d.o.o., Šmartinska cesta 152,
1000 Ljubljana), der für die Ausführung der Auslosung und für die
Veröffentlichung der Gewinner zuständig ist.
Artikel 2: ZWECK
Der Veranstalter veröffentlicht das Gewinnspiel zu Zwecken
der Promotion des neuen Tourismusangebotes - von Erlebnispaketen.
Artikel 3: BEDINGUNGEN UND TEILNAHME
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist
nicht mit dem Einkauf bedingt. Das Gewinnspiel ist für natürliche Personen bestimmt,
juristische Personen und Selbstständige (s.p.) dürfen daran nicht teilnehmen.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer alle Regeln und
Bedingungen, bestimmt von dieser Gewinnspielregelung und ist mit diesen einverstanden.
Am Gewinnspiel kann man
vom 28. 7. 2020 bis zum 10. 12. 2020 bis 24:00 Uhr über Facebook Messenger
unter https://www.facebook.com/MyFriendPino/ teilnehmen. Diejenigen Nutzer, die am
Gewinnspiel nach dem Ablauf der Gewinnspiellaufzeit teilnehmen werden, werden
bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Am Gewinnspiel kann jede natürliche Person teilnehmen, die über Facebook
Messenger die Gewinnspielfrage beantwortet und ihre E-Mail-Adresse angegeben
hat.
Teilnahmebegrenzungen:
- Am Gewinnspiel dürfen die Mitarbeiter und die
Außenvertragsmitarbeiter des Veranstalters und Mitveranstalters des
Gewinnspiels und ihre enge Familienmitglieder nicht teilnehmen.
Artikel 4: WIDERRUF DER TEILNAHME
Der Teilnehmer darf jederzeit
während der Dauer des Gewinnspiels seine Teilnahme im Gewinnspiel widerrufen,
so dass er eine Nachricht an die E-Mail-Adresse petra@portoroz.si zuschicken lässt. Nach
dem Erhalten dieser Nachricht wird der Teilnehmer aus dem Gewinnspiel
ausgeschlossen.
Artikel 5: AUSLOSUNG UND VERÖFFENTLICHUNG DER PREISTRÄGER
Unter allen Teilnehmern, die die Teilnahmebedingungen erfüllen werden (diese sind in Artikel 3 definiert), werden 15 Preisträger ausgelost (3 Preisträger jeden Monat), an die der in Artikel 7 dieser Regelung definierte Preis verliehen wird.
Die Preisträger werden während der Gewinnspiellaufzeit einmal monatlich elektronisch ausgelost. Sie werden dann innerhalb von 7 Tagen zusammen mit ihrer E-Mail-Adresse auf der Internetseite www.portoroz.si veröffentlicht. Über das Ergebnis der Auslosung werden alle Teilnehmer per E-Mail in Kenntnis gesetzt, in der sie außerdem eingeladen werden, sich die Preisträgerliste auf der Internetseite www.portoroz.si anzusehen.
Die Preisauslosung wird mit Hilfe
des Computersystems mit der Verwendung des zufälligen Algorithmus ausgeführt,
der aus der ganzen Menge der Teilnehmer die Preisträger auslost. Der/die
Kommissionsvorsitzende bereitet ein Protokoll mit den Namen der Preisträger vor.
Das Protokoll wird von allen Kommissionsmitgliedern bestätigt und
unterschrieben. Das Protokoll wird 1 Jahr lang an der Adresse des
Mitveranstalters bewahrt.
Termine der monatlichen Auslosungen:
- 1. Monatsauslosung: 17. 8. 2020
- 2. Monatsauslosung: 15. 9. 2020
- 3. Monatsauslosung: 15. 10. 2020
- 4. Monatsauslosung: 16. 11. 2020
- 5. Monatsauslosung: 11. 12. 2020
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Alle Teilnehmer stimmen ausdrücklich mit der
Veröffentlichung ihres Vornamen, Nachnamen und ihrer Fotos für etwaige
Preisverleihung auf den Webseiten des Veranstalters, an den Facebook-Seiten und
in möglicheren anderen Medien und sozialen Medien überein, wofür sie von dem
Veranstalter keine Bezahlung oder keine Entschädigungszahlung fordern werden.
Zugleich verzichten die Teilnehmer auf das Recht auf das Prüfen, Genehmigen,
Widersprechen jeglicher Art der Anwendung des Materials, der Redakteurauswahl und des Aussehens des
Materials.
Artikel 6: KOMMISSION
Die Kommission für die Aufsicht der Preisauslosung besteht
aus folgenden Mitgliedern:
- Fr. Petra Rebec (Tourismusverband Portorož,
g.i.z.) – Kommissionsvorsitzende
- Hr. Fredi Fontanot (Tourismusverband Portorož,
g.i.z.) – Kommissionsmitglied
- Fr. Lara
Burkat (April 8 d.o.o.) – Kommissionsmitglied
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Artikel 7: PREISE
Die Teilnehmer des
Gewinnspiels nehmen an den wöchentlichen Preisauslosungen teil, wo man folgendes
gewinnen kann:
• 15 x ausgewähltes
Erlebnis im Wert bis 42 €
Artikel 8: PREISÜBERNAHME
Um den Preis entgegenzunehmen,
muss der Preisträger auf schriftliche Aufforderung des Veranstalters per E-Mail
folgende personenbezogene Daten mitteilen: Vorname, Nachname und Adresse. Um
über die Entgegennahme des Preises informiert zu werden, teilt der Preisträger
dem Veranstalter auch seine Telefonnummer mit.
Legt der Preisträger innerghalb von 8 Tagen nach dem
zugehenden Aufruf die nötigen Daten nicht vor, verliert er das Recht auf den
Preis ohne das Recht auf jeglichen Ersatz. In diesem Fall ist der Veranstalter
von allen Pflichten gegenüber diesem Preisträger befreit, der Preis bleibt aber
unverteilt.
Die Preisträger werden den Preis in der Form eines
Gutscheins an die übermittelte Adresse innerhalb von 15 Tagen nach dem Erhalt
der verlangenden Daten erhalten.
Personen unter 18 Jahren müssen für die Preisübernahme
zusammen mit den übermittelten personenbezogenen Daten dem Veranstalter auch
eine schriftliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters
vorlegen.
Wenn der Preisträger den Preis ablehnt, bedeutet es, dass er
den Preis nicht bekommen möchte und deswegen ist der Veranstalter im Verhältnis
zu dem Preisträger frei von allen Pflichten, gebunden an dieses Gewinnspiel.
Zugleich bekommt der Veranstalter das Recht, den Preis für jeglichen anderen
Zweck zu benutzen.
Die Preise können nicht ausgetauscht oder im Bargeld
ausgezahlt werden. Das Recht auf die Preisübernahme darf nicht an die dritte
Person übermittelt werden. Die Ergebnisse sind endgültig und Beschwerden sind
nicht möglich.
Artikel 9: ANMELDUNG DES PREISES DER STEUERBEHÖRDE
Wenn der Wert des Hauptpreises 42,00 € überschreitet, ist
der Preisträger verpflichtet, seine persönliche Daten (Kopie des
Personalausweises sowie der Steuernummer und der zuständigen Steuerbehörde) zu übermitteln.
Werden ungenaue Personaldaten übermittelt, hält sich, dass
der Preisträger auf den Preis verzichtet.
Die Vorauszahlung der Einkommenssteuer für den erhaltenen
Preis ist eine Pflicht des Auszahlers - Veranstalters dieses Gewinnspiels.
Der Veranstalter wird von dem Preis eine Vorauszahlung des
Steuers für die Einnahmen (das Arbeitsentgelt) gemäß den gültigen Vorschriften
verrechnen und bezahlen und von dem Preis den Wert der Einkommenssteuer abrechnen.
Falls der Preisträger kein Bewohner der Republik Slowenien
ist, gelten für die Steuerung des Einkommens die Regeln der internationalen
Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens.
Der Preisträger regelt in diesem Fall selber die
Steuerbezahlung.
Alle anderen Kosten und Abgaben, verbunden mit der
Verwendung (z. B. Bezahlung der Einkommenssteuer über die Vorauszahlung), gehen
zu Lasten des Preisträgers.
Artikel 10: VERPFLICHTENDE REGELN
Im Fall des Verstoßes der angeführten Teilnahmebedingungen
und -Regeln des Gewinnspiels behält sich der Veranstalter das Recht, diese
Personen aus dem Gewinnspiel ohne vorläufige Warnung auszuschließen. Es werden
Personen ausgeschlossen, die gesetzwidrigen Hilfsmittel benutzen (z. B.
Hacking-tools, Viren, Trojaner, usw.), falsche E-Mail-Adressen oder anderds
Nutzen mit Hilfe der Manipulation gewinnen. Auch Personen, die im Namen dritter
Persone nam Gewinnspiel teilnehmen (mit deren Wissen oder ohne deren Wissen),
dürfen aus dem Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Die Teilnahme durch Vereine
für Gewinnspiele, automatisierte Dienstleistungen und vor allem durch einen
professionellen Dienst für Gewinnspiele ist verboten.
Im Fall des Ausschließens aus dem Gewinnspiel dürfen dem
Preisträger nachträglich die Preise weggenommen oder die schon ausgezahlten
bzw. verteilten Preise zurückverlangt werden.
Artikel 11: AUSSCHLIESSEN AUS DEM GEWINNSPIEL
Im Fall des Verstoßes der genannten Regeln und Bedingungen über die Teilnahme im Gewinnspiel behält sich der Veranstalter das Recht, dass er diese Personen aus dem Gewinnspiel ohne vorläufige Warnung ausschließt. Es werden Personen ausgeschlossen, die gesetzwidrigen Hilfsmittel benutzen (z. B. Hacking-tools, Viren, Trojaner, usw.), falsche E-Mail-Adressen oder anders Nutzen mit Hilfe der Manipulation haben. Auch Personen, die im Namen dritter Personen teilnehmen (mit deren Wissen oder ohne deren Wissen) dürfen aus dem Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Die Teilnahme durch die Vereine für Gewinnspiele, automatisierte Dienstleistungen und vor allem durch einen professionellen Dienst für Gewinnspiele ist nicht zulässig.
Im Fall des Ausschließens aus dem Gewinnspiel dürfen dem Preisträger nachträglich die Preise weggenommen werden oder es wird schon ausgezahlten bzw. verteilten Preise zurückverlangt.
Artikel 12: AUSSCHLIESSEN DER VERANTWORTUNG
Der Veranstalter ist nicht für den unmittelbaren oder
mittelbaren Schaden verantwortlich, der bei den Teilnehmern auf Grund der
Teilnahme am Gewinnspiel oder im Fall der Unerreichbarkeit des Webservers
auftritt, außer wenn der Veranstalter den Schaden vorsätzlich wegen großer
Nachlässigkeit oder mit großer Verletzung der Vertragspflichten verursachen
würde. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für technische Fehler,
vor allem Ausfälle vom Netzwerk, Elektronik oder Computer.
Artikel 13: VORLÄUFIGER ABBRUCH DES GEWINNSPIELS
Der Veranstalter behält sich das Recht, das Gewinnspiel
jederzeit ohne vorläufige Warnung oder Angabe des Grundes zu widerrufen oder
abzubrechen. Der Veranstalter bedient sich noch insbesondere dieser
Möglichkeit, wenn aus technischen (z. B. Viren im Computersystem,
Manipulationen oder Fehler in der Hardware und/oder Software) oder aus
juristischen Gründen eine richtige Ausführung des Gewinnspiels nicht
gewährleistet werden kann. Falls das Gewinnspiel auf Grund des Verstoßes seitens
des Teilnehmers abgebrochen wird, darf der Veranstalter von dem Teilnehmer, der
den Schaden verursachte, einen Schadenersatz für den Schaden verlangen.
Artikel 14: VERTRAULICHKEIT, SCHUTZ UND VERWENDUNG VON PERSONALDATEN
Der Veranstalter und der Mitveranstalter werden
Personaldaten sorgfältig gemäß dem Gesetz über den Schutz der Personaldaten
(ZVOP-1) (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 94/2007-UPB1), Gesetz über die
elektronische Kommunikation (ZEKom) (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr.
13/2007-UPB1, 110/2009) oder Allgemeine Verordnung über den Datenschutz (im Folgenden
»GDPR«) schützen.
Gemäß GDPR darf der Betreiber der Personaldaten die
Personaldaten bearbeiten, wenn er eine persönliche Zustimmung der Person hat,
d.h. eine freiwillige Aussage, dass seine Personaldaten für einen bestimmten
Zweck bearbeitet werden dürfen.
Der Benutzer bestätigt die Aussage bei der Abgabe der
Anmeldung ans Gewinnspiel, und zwar mit dem Knopfdruck: SENDEN und mit »Ich
stimme den Allgemeinen Gewinnspielbedingungen zu«.
Die allgemeinen
Gewinnspielbedingungen enthalten auch die folgende Erklärung: "Hiermit erlaube
ich dem Tourismusverband Portorož (Turistično združenje Portorož), meine Personaldaten
für die Durchführung dieses Gewinnspiels zu verwenden."
Die Zustimmung zur Bearbeitung der Personaldaten darf ich
jederzeit mit einem schriftlichen Anspruch, gesendet an die E-Mail-Adresse info@portoroz.si oder per Post an
Turistično združenje Portorož, g.i.z., Obala 16, 6320 Portorož, widerrufen."
Der Veranstalter wird in der Rolle des Verwalters die
Personaldaten der Teilnehmer im Gewinnspiel ausschließlich für die folgenden
Zwecke verwenden:
- Ausführung
des Gewinnspiels in aller Sichten,
- Informieren
der Preisträger über die Ergebnisse der Auslosung und Preisverleihung,
- Veröffentlichung
der Preisträger an der Webseite des Gewinnspiels.
Der Veranstalter bearbeitet und schützt die Personaldaten
gemäß der gültigen Gesetzgebung aus dem Bereich des Personaldatenschutzes und
erlaubt den Zugang zu ihnen ausschließlich den Mitarbeitern, die sich zu den
entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtungen verpflichtet haben.
Der Veranstalter wird die erworbenen Personaldaten
keinesfalls dritten Personen übermitteln oder sie ihnen offenbaren.
Alle Daten werden in der Datenbank des Tourismusverbandes
Portorož (Turistično združenje Portoorž, g.i.z.) und/oder bei dem
Vertragsbearbeiter der Personaldaten gemäß der gesetzlichen Frist oder bis zu
Widerruf der Aufbewahrung seitens des Teilnehmers aufbewahrt werden.
Der Veranstalter wird die Personaldaten außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums (EGP) ohne Übereinstimmung mit den
Standardvertragsbestimmungen über den Datenschutz nicht übertragen oder bearbeiten
(oder mit ähnlichen Bestimmungen, die mit der Zeit seitens der Europäischen
Kommission bestätigt werden könnten).
Die Steuernummer und die zuständige Steuerbehörde der
Preisträger werden 5 Jahre lang nach der Preisverleihung bzw. solange dies auf
Grund der Steuergesetzgebung nötig is, aufbewahrt.
Der Teilnehmer ist darüber informiert, dass:
- er die
Einsicht in seine Personaldaten verlangen darf,
- er die
Korrektur der ungenauen Personaldaten verlangen darf,
- er das
Löschen der Personaldaten (Recht auf Vergessenheit) verlangen darf, wenn die
Voraussetzungen aus dem Artikel 17 GDPR erfüllt werden, vor allem aber im Fall
des Widerrufs der Zustimmung für die Bearbeitung der Personaldaten für den
Zweck des Gewinnspiels,
- er die
Begrenzung der Bearbeitung von Personaldaten verlangen darf,
- er die
kostenlose Übertragung der Personaldaten in strukturierter, allgemeiner,
verwendeter und maschinell lesbarer Form verlangen darf,
- er eine
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen darf, falls er denkt, dass die
Bearbeitung der Personaldaten die Allgemeine Verordnung über den Datenschutz
verletzt,
- die
Einzelperson einen Antrag auf die Inkraftsetzung der Rechte aus dem letzten
Abschnitt einreichen darf oder zusätzliche Informationen in Bezug auf die Bearbeitung
und Schutz der Personaldaten bei der zuständigen Person per E-Mail-Adresse petra@portoroz.si oder an der Postadresse Turistično
združenje Portorož, g.i.z., Obala 16, 6320 Portorož, erhalten darf.
- die Einzelperson
eine Beschwerde wegen der Bearbeitung der Personaldaten, die nicht gemäß dieser
allgemeinen Bedingungen des Gewinnspiels ist, bei dem Informationsvertreter der
Republik Slowenien einreichen darf.
Artikel 15: ÄNDERUNG DER REGELN
Der Veranstalter – Tourismusverband Portorož (Turistično
združenje Portorož, g.i.z., Obala 16, 6320 Portorož), behält sich das Recht,
jederzeit Bedingungen des Gewinnspiels verändern zu dürfen, wenn dafür
inhaltliche, kommerzielle oder technische Gründe bestehen.
Über alle Änderungen und Neuigkeiten zu dem Gewinnspiel
werden die Teilnehmer von dem Veranstalter durch Veröffentlichungen auf der
Webseite informiert.
Artikel 16: SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Am Gewinnspiel dürfen die Mitarbeiter im Tourismusverein
Portorož oder ihre enge Familienmitglieder nicht teilnehmen, sowie auch
sonstige natürliche oder juristische Personen, die auf jegliche Art und Weise
bei der Ausführung des Gewinnspiels teilnehmen.
Die Regeln sind für den Veranstalter, alle Mitarbeiter und
andere Personen, die auf jegliche Art und Weise mit dem Gewinnspiel und der
Preisauslosung verbunden sind, die der Gegenstand dieser Regelung ist, sowie
für die Teilnehmer des Gewinnspiels, die mit der Bestätigung dieser Regeln mit
der Regelung übereinstimmen, verbindlich.
Fragen und weitere Informationen in Bezug auf das
Gewinnspiel schicken Sie an die E-Mail-Adresse: petra@portoroz.si.
Artikel 17: ZUGÄNGLICHKEIT DER REGELN
Diese Regeln stehen auf der Webseite www.portoroz.si zur Verfügung.
Artikel 18: REKLAMATIONEN UND BESCHWERDEN
Für alle Beschwerden und Reklamationen bezüglich des
Gewinnspiels ist der Veranstalter zuständig. Im Fall der begründeten
Beschwerden verpflichtet sich der Veranstalter, dass er diese möglichst schnell
beheben und darüber den Teilnehmer bzw. nach Bedarf auch andere Teilnehmer
benachrichtigen wird.
Im Fall der Rechtsstreitigkeit, die bezüglich des
Gewinnspiels auftritt, ist das Gericht in Koper zuständig.
Artikel 19: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Veranstalter verpflichtet sich, dass er alles, was in seiner Kraft ist, macht, damit das Gewinnspiel korrekt ausgeführt wird, die Verantwortung schließt aber keine Fälle von höherer Gewalt ein. Im Fall der Umstände, auf denen der Veranstalter keinen
Einfluss hat (höhere Gewalt, logistische Hindernisse, technische Schwierigkeiten), darf der Veranstalter das Gewinnspiel absagen.
Darüber müssen die Teilnehmer informiert werden. In einem solchen Fall ist der Veranstalter gegenüber den Teilnehmern für den verursachen Schaden nicht verantwortlich.
Die Entscheidung des Veranstalters über alle Frage bezüglich des Gewinnspiels beziehungsweise die Benutzung der Regeln ist endgültig und gilt für alle Teilnehmer.
Artikel 20: GÜLTIGKEIT DER REGELN
Diese Regeln treten am
28. 7. 2020 in Kraft.
Portorož, den 28.
7. 2020
Turistično združenje Portorož, g.i.z.