Auf dieser Seite finden Sie alle grundlegenden Informationen und Informationsquellen zum Coronavirus, wenn Sie eine Reise unternehmen oder sich derzeit in Portorož & Piran aufhalten.
Der Tourismusverband von Portorož beobachtet die Situation bezüglich der Verbreitung von Covid-19 genau. Wir stehen in ständigem Kontakt mit der slowenischen Tourismuszentrale und beachten die Anweisungen des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit (NIJZ), des Gesundheitsministeriums (MH) und anderer relevanter Quellen.
Erfüllung der Voraussetzungen der 3G-Regel
In Slowenien wird die 3G-Regel bei den Touristenunterkünften/touristischer Dienstleistungen, in Gaststätten, beim Besuch von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und Skipisten, wie auch bei allen anderen Aktivitäten nicht mehr benötigt. Die 3G-Regel ist noch immer erforderlich bei den kritischen Tätigkeiten, die für den Tourismus nicht wichtig sind.
Für weitere Informationen, wer und wann die 3G-Regel befolgen muss und wann die 3G-Regel erfüllt ist, siehe die offizielle Webseite der Regierung der Republik Slowenien.
Hier sind einige Fälle, in denen die 3G-Regel nicht erfüllt sein muss:
- Unterkünfte
Wellness, Haar-, Körper- und Schönheitspflege
Öffentlicher Verkehr
Tankstellen
Religiösen Zeremonien
Beherbergungsbetriebe
Für alle Beherbergungsbetrieben, Nachtclubs und Diskotheken gelten keine Beschränkungen.
Einschränkungen für öffentliche Versammlungen
Einsammlungen von Personen ist verboten (nur wenn es sich um enge Familienmitglieder oder Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts handelt).
Geschäfte
Für den Besuch von Geschäften gelten keine Beschränkungen.
Öffentliche Veranstaltungen
Für die Veranstaltungen, u. a. kulturelle und sportliche Veranstaltungen, Kongresse und Messen gelten keine Beschränkungen. Das Tragen von Masken ist obligatorisch an öffentlichen Orten bzw. in öffentlichen Räumen.
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Verwendung von Schutzmasken
In der Republik Slowenien ist die Verwendung einer chirurgischen Schutzmaske vom Typen II oder IIR oder einer Maske vom Typen FFP2 oder FFP3 obligatorisch (Stoffmasken sind nicht erlaubt!):
- in Gesundheits- und Sozialwesen.
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Weitere Informationen der Regierung der Republik Slowenien zum Überschreiten der Staatsgrenzen finden Sie hier.
Touristische Informationen in Portorož (Tel.: +386 (0) 5 674 22 20), Piran (Tel.: +386 (0) 5 673 44 40) und Padna (Tel.: +386 (0) 40 518 563) sind offen, und wir stehen auch für Informationen unter info@portoroz.si zur Verfügung.
Wo können Sie sich testen lassen?
Der Schnelltest und der Schnelltest für den Selbsttest ist kostenpflichtig, außer für einige Ausnahmen. Für die Probenahme müssen Sie sich anmelden und vor der Entnahme den Ausweis und die Krankenversicherungskarte zeigen.
Testzentren-Standorte für ausländische Touristen
Den Test müssen die ausländischen Touristen selbst bezahlen und es wird an mehreren Standorten in Slowenien ausgeführt. Überprüfen Sie bitte, welche öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen den Test ausführen, ob Sie sich vorher anmelden müssen und welche Dokumente Sie dafür brauchen.
Wenn bei Ihnen Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion auftreten (Husten, Fieber, Atemnot), rufen Sie 112 an, um weitere Anweisungen zu erhalten.
Das Corona-Callcenter mit aktuellen Informationen ist unter der Telefonnummer 080 1404 und für Anrufe aus dem Ausland unter +386 1 478 7550 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr kostenlos erreichbar.